Klimaschutzziele der Kommunen sind gesetzt
Tittmoning. Im Rahmen des Kommunalen Klimaschutznetzwerks Südostbayern haben sich die Kommunen bei ihrem Treffen in Tittmoning auf gemeinsame Klimaschutzziele geeinigt.
Zum fünften Treffen des Klimaschutznetzwerks Südostbayern kamen die Netzwerkteilnehmenden im Rathaus in Tittmoning zusammen, um sich ihrer Klimaverantwortung zu stellen und auf gemeinsame Ziele im Klimaschutz zu einigen. Sie konnten sich dabei über die Möglichkeiten neuer Beratungs- und Informationsformate für ihre Bürgerinnen und Bürgern informieren.
Laut Bundes-Klimaschutzgesetz sollen die Treibhaus-Emissionen der Kommunen bis 2030 um mindestens 65 % gesenkt werden. Um dieses Ziel und die Emissionsreduktion zu erreichen haben sich die Kommunen auf Ziele im Bereich der Energiepolitik festgelegt. Durch mögliche Sensibilisierungskampagnen wie die Aktion „Check Dein Haus“ möchte man die Bürgerinnen und Bürger aufklären und zu einer nachhaltigen Gebäudemodernisierung und klimabewusstem Handeln motivieren. Da 35 % des Energieverbrauchs in Deutschland auf den Bereich der Gebäude entfallen, ist dies eine wichtige Stellschraube auf dem Weg zur kommunalen Energiewende. Bei den Aktionen werden die Kommunen von der Energieagentur Südostbayern und dem Institut für Energietechnik von der Technischen Hochschule Amberg unterstützt. Kreative Beratungsformate wie die Durchführung einer „Energiekarawane“ in Holzkirchen angeführt von einem echten Kamel werden von der Bürgerstiftung Energiewende Oberland, einer „Partner-Energieagentur“ der hiesigen Energieagentur Südostbayern vorgestellt. Eine aufmerksamkeitsstarke Nachbarschaftskampagne um voneinander zu lernen und im Anschluss von einer aufsuchenden Vor-Ort-Beratung des Energieberaters zu profitieren. Als erfolgreiche Aufklärungsformate stellen Bürgermeister Andreas Bratzdrum die Infoveranstaltung „PV im Denkmalschutz“ in Tittmoning und Bürgermeister Toni Wimmer, gemeinsam mit Hubert Vachenauer der Gemeinde Nußdorf den Netzwerkteilnehmern den „Themenabend Energiewende Nußdorf“ vor.
Energieberater Peter Pospischil und Sven Schuller vom Institut für Energietechnik klären zu de aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen und dem Kommunalen Wärmeplanungsgesetz auf. Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern sind verpflichtet bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Laut „Gebäude-Energie-Gesetz“ wird Ende des Betriebs aller fossiler Heizungen bis 2045 festgeschrieben. In Neubaugebieten besteht bereits ab 01. Januar 2024 die Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien. Als Möglichkeiten erneuerbarer Energien wird vom Energieberater u.a. die elektrisch betriebene Wärmepumpe, Biomasse, Wasserstoff, Wärmenetze und Solarthermie aufgeführt. Für Bestandsgebäude in Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern gilt diese Pflicht erst ab Mitte 2028. Hat die Kommune allerdings im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein Wärmenetz- oder Wasserstoffversorgungsgebiet ausgewiesen gilt diese Pflicht bereits einen Monat nach der Beschlussfassung. Wichtig ist hier, dass die Pflicht erst ab Ausweisung eines Wärmenetz-Gebietes gilt, nicht schon dann, wenn ein kommunaler Wärmeplan erstellt wird.
Des Weiteren klärt der Energieberater zu Fördermöglichkeiten des Bundes mit bis zu 70 % im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf. Im Rahmen des sogenannten Energieeffizienzgesetzes sollten die Kommunen eine Vorbildfunktion erfüllen und bereits ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen und Energie- oder Umweltmanagementsystemen etablieren.
Das Kommunale Klimaschutznetzwerk Südostbayern ist ein im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative von der Bundesregierung gefördertes Projekt.