Schwierigkeit |
mittel
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Aufstieg
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336 hm |
Abstieg
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336 hm |
Tiefster Punkt | 760 m |
Höchster Punkt | 911 m |
Dauer
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5:30 h |
Strecke
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17,6 km |
Tour von Fall über das Bächental zum Forsthaus Aquila
Quelle/Autor: Tourismus Lenggries
Foto: Christian Bäck, Christian Bäck
Die Tour
Vom herrlichen Sylvensteinsee geht es leicht ansteigend durchs idyllische Bächental mit seinen Schluchten zum Forsthaus Aquila (nicht bewirtschaftet).
Mit dem Auto fahren Sie nach Fall und lassen es dort am Großparkplatz stehen. Natürlich können Sie auch, wenn Sie viel Kondition haben, auf dem Radweg von Lenggries zum Sylvensteinsee fahren. Von Lenggries aus ist die Tour auch ideal für E-Bikes geeignet. Vom Parkplatz aus geht es auf der Forststraße in südöstlicher Richtung am See entlang, dann über die Dürrach-Klammbrücke leicht ansteigend weiter ins Bächental. Hier passieren Sie die Grenze nach Österreich zum Forsthaus Aquila, das auf 918 m Höhe liegt. Das Forsthaus Aquila ist nicht bewirtschaftet.
Autorentipp
Nehmen Sie sich einen Rucksack mit Verpflegung mit! Auf der Strecke gibt es keine Einkehrmöglichkeit.
Info
Karte
Details
Kondition
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Erlebnis
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Landschaft
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Technik |
Beste Jahreszeit
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Wegbeschreibung
Start
Fall, Großparkplatz am Sylvensteinsee
Ziel
Fall, Großparkplatz am Sylvensteinsee
Weg
Fall - Großparkplatz am Sylvensteinsee - Forststraße am See entlang - Dürrach-Klammbrücke - Bächental - Forsthaus Aquilla
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Von München mit dem Zug (BRB) nach Lenggries und vom Bahnhof aus weiter mit dem Bergsteigerbus (nur von Mitte Juni - Mitte Oktober möglich und nur mit Voranmeldung von Mo - Fr)
Anfahrt
Von München auf der A8 bis zur Ausfahrt "Holzkirchen" von dort aus weiter nach Bad Tölz und über die B 13 nach Lenggries und weiter bis zum Sylvensteinsee.
Parken
Großparkplatz nach der Sylvensteinbrück
Weitere Informationen
Sicherheitshinweise
"Die in dieser Karte aufgeführten Radtouren erstrecken sich überwiegend auf öffentliche Straßen und Wege (u.a. Feld- u. Waldwege), teilweise aber auch auf Privatwege. Privatwege - die sich zum Radfahren eignen - unterfallen dem naturschutzrechtlichen Betretungs- bzw. Benutzungsrecht, wonach neben dem Wandern auch das Radfahren grundsätzlich erlaubt ist. Stellen Sie bitte zur ihrer eigenen Sicherheit - aber auch zur Sicherheit Dritter - ihre Fahrweise entsprechend dem jeweiligen Wegezustand so ein, dass Sie weder sich noch andere gefährden. Insbesondere auf Forst- und Wirtschaftswegen bzw. Bergwegen hat sich der Benutzer auf unebene Schotter- und Sanddecken, unbefestigte Bankette, Geröll, Eintiefungen und Setzungen durch Wasserrinnen, Feuchtstellen, Gewitterregen sowie durch Fahrzeuge, Verschmutzungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge usw., einzustellen".